Achim Linck: Ich fasse es kurz: Mein Vater (98 Jahre) kam am 08.08.2013 zur Kurzzeitpflege in das Elisenstift Humfeld. Am 14. 08. stürzte er zweimal (1 x im Zimmer, 1 x im Flur) - so auch seine Aussage - im Hausprotokoll ist jedoch nur ein Sturz erwähnt. Nach erster Untersuchung durch Pflegekräfte hatte mein Vater angeblich keinerlei Verletzung. Gegen Spätnachmittag steigerten sich die Schmerzen und er wurde sicherheitshalber ins Krkhs. gebracht. In Lemgo stellte man dann einen Oberschenkelhalsbruch fest. Am 15.08. wurde mein Vater operiert. Bei der Untersuchung stellte man zuvor in Lemgo fest, dass mein Vater a) sehr stark dehydriert (ausgetrocknet), b) sehr schlecht ernährt war.
Ich stelle fest:
In einer Bewertung erteile ich dem Elisenstift bei der Benotung die schlechteste Benotung! Im vorliegenden Fall ist a) billigende Inkaufnahme einer Körperverletzung, b) unterlassene Soforthilfsmaßnahme gegeben, es hätte in anbetracht des Alters sofort ein Arzt verständigt werden müssen. In dem Alter muss man bei einem Sturz grundsätzlich eine Oberschenkelfraktur in Erwägung ziehen.
Für das Austrocknen und den schlechten Ernhährungszustand gibt es nur eine Antwort: Die Pflege war nach meiner persönlichen Meinung nicht entsprechend der Gebotenheit, die Pflegekräfte haben versagt, die Pflegedienstleitung bzw. die Leitung des Heims hat ihrer Sorgfaltspflicht nicht genügt.
Fazit: Nach dem Krkhausaufenthalt, wenn man Vater das alles denn überhaupt überlebt, wird er nicht nach Humfeld zurückkehren, sondern nunmehr als Schwerstpflegefall in eine andere Einrichtung verbracht werden müssen.Vor der angetretenen Kurzzeitpflege war mein Vater gesundheitlich so weit in Ordnung, dass er mit dem Rollator alleine gehen konnte.
Die Darstellung des o.a. Falles mag anderen Interessierten, die einen Aufenthalt in diesem Heim anstreben, eine Orientierungshilfe geben.