Pflegeteam B ö h m ®

Ihr ambulanter Pflegedienst für Nideggen, Hürtgenwald und Umgebung.

Seit 2009 erfahren in professioneller ambulanter Pflege


Als Gründer und Inhaber des Betriebs ist mir wichig, ambulante Pflege persönlich zu gestalten.

Mit ist daher wichtig, dass unsere Kundinnen und Kunden eine feste Bindung zum Pflegepersonal aufbauen können und grundsätzlich immer von den gleichen Mitarbeitenden versorgt werden.

Zu einer festen Bindung gehört aber auch, dass man die Zeit für ein Gespräch hat und dass meine Mitarbeitenden nicht von einem Kunden zum nächsten hetzen müssen.

Die Angehörigen, aber auch meine Kunden erhalten von uns immer eine gute, faire und preisbewusste individuelle Beratung, damit Sie Ihr Budget so effizient wie möglich flexibel einsetzen können.

Wir leiten Sie durch das komplexe Regelwerk und helfen Ihnen, Ihren Pflichten gegenüber Pflege- und Krankenkasse nachzukommen.

Ihr

Andreas Böhm

Unsere Leistungen im Überblick

Experten für nuklearmedizinische Diagnostik
Grundpflege
Eigenes RIA-Labor
Behandlungspflege
Mehr als 17.000 Herz- und Schilddrüsen-Untersuchungen im Jahr
Entlastungsleistungen
Diagnose von Hirnerkrankungen
Verhinderungspflege
Diagnose von Hirnerkrankungen
Pflegeberatung

Wussten Sie schon...?

Entlastungsbetrag 2025

Der Enlastungsbetrag nach § 45 b, SGB XI, erhöht sich ab Januar 2025, von 125,00 Euro auf 131,00 Euro pro Monat, bei allen Pflegegraden.

Es ist zu bemerken, dass die Anbieter dieser Dienstleistung auch ihre Stundensätze erhöhen. Dies erfolgt nicht aufgrund des höheren Betrages, sondern aufgrund steigender Lohn und Betriebskosten, welche damit in Verbindung stehen.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Nachweis über einen Beratungsbesuch

Ab Januar 2025 gibt es ein neues Formular für den „Nachweis über einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI“. Somit verliert das aktuelle Formular, deine Gültigkeit – Ende Dezember 2024.

Leistungen in der Pflege

Grundpflege

Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung.

Der Umfang der Pflegeleistung richtet sich dabei nach dem jeweiligen Pflegegrad. 
Unsere Einsätze besprechen wir mit Ihnen ganz individuell je nach Bedarf. Somit errechnet sich später auch die Finanzierung über die Pflegekasse.

Behandlungspflege

Die Behandlungspflege ist eine Leistung der Krankenkassen.

Hierunter versteht man medizinische und ärztlich verschriebene und genehmigte Leistungen. Darunter fallen beispielsweise das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, die Wundversorgung, Verabreichung von Medikamenten (auch Spritzen) und die Messung des Blutzuckers.

Entlastungsleistungen

Die Entlastungsleistung ist eine Leistung der Pflegekasse.

Ab Pflegegrad 1 besteht ein Anspruch auf ein monatliches Budget in Höhe von 125 Euro für solche Entlastungsleistungen. 

Entlastungsleistungen dienen nicht der eigentlichen Pflege. Vielmehr handelt es sich um Leistungen rund um die Betreuung, Beschäftigung und die hauswirtschlaftliche Versorgung von pflegebedürftigen Personen. 

Wussten Sie, dass wenn das Budget in einem Monat nicht vollständig verbraucht wurde, es automatisch in den Folgemonat übertragen wird? Dies ermöglicht Ihnen, Ihr Budget flexibel einzusetzen, wenn Sie solche Leistungen in Anspruch nehmen möchten. Bitte beachten Sie dabei, dass übertragene Leistungen aus dem Vorjahr im Juni des aktuellen Jahres vollständig verfallen.

Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegekasse. 

Können Sie die Pflege vorübergehend nicht leisten, da Sie z.B. aufgrund eines Urlaubs, eines Lehrgangs, einer Prüfung oder Forbildung verhindert sind oder benötigen Sie eine Ausszeit?
Wir unterstützen Sie gern vom Antrag bis zur Leistung. Mit unserer Verhinderungspflege kann die pflegebedürftige Peson weiterhin zuhause versorgt werden. Wir kümmern uns um den Haushalt, die Pflege und Betreuung.

Diese Leistung steht Ihnen zusätzlich zur Verfügung ab Pflegegrad 2, und zwar unabhängig von der Geldleistung oder Kombinationsleistung durch einen ambulanten Pflegedienst.

Sonstige Leistungen

Pflegeberatung gemäß § 37.3 SGB XI

Die Pflegeberatung ist eine Leistung der Pflegekasse.

Bei Pflegegrad 2 und 3 muss alle sechs Monate eine Pflegeberatung erfolgen. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist eine Pflegeberatung alle drei Monate vorgeschrieben.
Sie erhalten nach erfolgter Beratung von uns Ihren Nachweis über die Durchführung.