Über uns

Unser Pflegedienst

Unser ambulanter Pflegedienst erbringt grund- und behandlungspflegerische Leistungen in der Häuslichkeit unserer Patienten. Wir leben unsere Philosophie:

„Als zivilisiertes und industrialisiertes westliches Land geben wir mit großen Gesten Entwicklungshilfe in die Länder der dritten Welt.

Dabei hätten wir sie selbst so nötig, Entwicklungshilfe allerdings solcher Art, die man mit Geldern nicht schaffen kann,

Mitmenschlichkeit.

Kristiane Allert-Wybranietz, Schriftstellerin *1955

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Wer wir sind

Wir kommen zu Ihnen, dort wo Sie leben.

Wussten Sie schon...?

..welche hervorragende Leistung von meinen Mitarbeitern im Hintergrund geleistet wird?
Unsere ehemalige Pflegedienstleitung, Frau Petra Meyer , hat sich aus dem aktiven Dienst zurückgezogen und ist seit Mai 2021 nur noch als Geringfügig Beschäftigte in meinem Pflegedienst tätig. Seit vielen Jahren allerdings, erheitert sie die Leserschaft des Winterberger bzw. Hallenberger Rundblickes, mit aktuellen Artikeln. Diese Artikel werden auch weiterhin von Petra veröffentlicht.
Mit der Internetpräsens des Pflegedienstes möchte ich nun auch die Personen teilhaben lassen, welche den Rundblick nicht erhalten.


Wussten Sie eigentlich schon etwas über…

die Beantwortung der mir am Häufigsten gestellten Fragen?

Sie wundern sich jetzt bestimmt, dass ich immer noch bei den Fragen bin, jedoch scheint mir die allgemeine Beantwortung einmal wichtig zu sein, da ich mit den Fragen häufig konfrontiert werde. Zu Notfallsituationen werde ich weniger befragt. Die folgen später. Ich schreibe wieder in der männlichen Form und wie bereits häufiger erwähnt, meine ich damit alle Menschen jedweder Geschlechter. Nun erst einmal zur Beantwortung der heutigen Frage: warum bekomme ich nach dem Kompressionsstrümpfe Ausziehen meine Beine nicht gewaschen, gecremt und neu „besockt?“

Allgemein sei vorausgeschickt, dass Pflegekasse und Krankenkasse sich zwar unter einem Dach befinden, jedoch rigide voneinander getrennt sind. Bei vielen Pflegebedürftigen haben wir Verordnungen für das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen. Dabei gebe ich zu bedenken, dass viele Pflegebedürftige über keinen Pflegegrad verfügen und wir somit Pflegeleistungen nicht über die Pflegekasse abrechnen können. Jetzt verstehen viele Leute nicht, dass nach dem Ausziehen der Kompressionsstrümpfe die Beine nicht gewaschen eingeklemmt und vielleicht mit einer Schlafanzughose versorgt werden. Das kann ich auch gut nachvollziehen! Der Pflegedienst darf aber nur die Leistung erbringen, die er vertraglich vereinbart hat. Bei Pflegebedürftigen, die wir in der pflegerischen Versorgung haben, können wir nach dem Kompressionsstrümpfe Ausziehen durchaus die Beine waschen, etc. In diesem Fall können wir die Leistungen vertraglich vereinbaren und abrechnen. Allerdings in den Fällen, in denen die Pflegebedürftigen keinen Pflegegrad haben, haben diese auch keinen Vertrag über Pflegeleistungen. Somit können Leistungen der Pflegekasse nur erbracht werden, wenn derjenige Mensch bereit ist, diese Leistung privat zu bezahlen. Sie sehen, die deutsche Pflege- und Krankenversicherung sind komplexe Bereiche. Wir unterliegen den vertraglichen Vereinbarungen, die wir mit den Pflegebedürftigen geschlossen haben. Da jeder Pflegedienst zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet wird, wäre es auch nicht ratsam, Leistungen zu erbringen, die nicht vergütet werden. Das klingt jetzt bestimmt etwas „kleinkariert“. Allerdings sind alle Pflegeunternehmen Dienstleister. Dieses Faktum bringt es mit sich, dass auch wirklich jede Leistung, die zum Beispiel der ambulante Pflegedienst erbringt, auch in irgendeiner Form vergütet werden muss. Der Mitarbeiter in der Pflege muss genauso wie jeder andere Dienstleister auch, seine Lebenshaltungskosten erwirtschaften. Wir im Pflegebereich sind keine Ehrenamtliche. Auch wenn es Ihnen schwerfällt zu verstehen, vergleichen Sie doch einmal die Pflege mit anderen Dienstleistern. Da wäre beispielsweise der Bäcker (weil ich so gerne Torte esse, wähle ich unter den Dienstleistern den Bäcker). Wenn dieser seine Backwaren nicht mehr refinanziert bekommt, so muss er das Backen einstellen, anders gesagt, er muss über kurz oder lang seine Bäckerei schließen. Genauso würde es der Pflege ergehen, wenn der jeweilige Mitarbeiter Leistungen erbringt, die nicht refinanziert werden. Der Mitarbeiter möchte von seiner Firma für diese zusätzliche, nicht refinanzierte Zeit bezahlt werden, denn er hat ja Arbeit geleistet. Ob sie es glauben oder nicht, in meiner pflegerischen Ausbildung musste ich auch ein Praktikum im ambulanten Dienst absolvieren, damals (1977) war es noch sehr entspannt in diesem Bereich, es gab wenig Zeitdruck. Die Pflegeversicherung gab es noch nicht und die damit verbundenen starren Leistungskomplexe (Ganzkörperwaschung…€  und das egal wie lange es dauert) wie heute. Jede Medaille hat eben zwei Seiten, so auch die Pflegeversicherung. Die Kehrseite dieser Medaille ist für mich, dass heutzutage wirklich auf die Uhr geachtet werden muss, um wirtschaftlich arbeiten zu können. Wahrscheinlich ist die damalige „schöne Zeit“ dafür mitverantwortlich, dass es irgendwann hieß: das muss anders werden, das können die Krankenkassen nicht mehr finanzieren!!!

Wo Informationen fehlen, wachsen die Gerüchte. – Alberto Moravia



In diesem Sinne,
herzlichst
Petra Meyer

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