Begleiteter Umgang

mit der Stiftung St. Franziskus

Eltern und ihre Kinder haben ein Recht auf Umgang mit­einander – dies ist das sogenannte „Umgangs­recht“. Dieses Grund­recht besteht auch bei getrennt voneinander lebenden Eltern­teilen oder bei anderen proble­matischen Eltern-Kind-Konstellationen. Die Leistungen der Stiftung unter­stützen diesen Umgang mit fach­kundiger Beratung und sensibler Begleitung.

Mädchen fährt mit einem Dreirad

UnumgänglichfüroptimaleUnterstützung

Gemeinsam – und mit pädago­gischer Begleitung

Beim „Begleiteten Umgang“ ist eine päda­gogische Fach­kraft der Stiftung beim Umgang zwischen den Eltern oder einem Eltern­teil und dem Kind oder den Kindern begleitend tätig. Während­dessen unter­stützt die Fach­kraft die Kinder und Eltern in schwierigen Situationen und sorgt auch dafür, dass der Umgangs­verlauf nicht zu einer Gefährdung des Kindes­wohls führt.


MitdenpassendenRahmenbedingungen

Vorausset­zungen für Begleiteten Umgang

Umgangs­begleitungen stellen eine Ein­schränkung des elterlichen Rechts auf Umgang mit ihrem Kind dar und müssen insofern fachlich begründet sein. Sie werden im Rahmen der Unterstützungs­planung eingesetzt. Dabei liegt mindestens eine der folgenden Voraus­setzungen vor:

  • Familien­gerichtlicher Beschluss
  • Einvernehmliche Entscheidung (Eine beteiligte Person oder mehrere Beteiligte benennen die Not­wendigkeit einer Umgangs­begleitung – daraufhin treffen die Beteiligten eine einvernehm­liche Ent­scheidung für die Einrichtung eines Begleiteten Umgangs.)
  • Antrag beim Jugend­amt (Wünschen die Eltern oder andere berechtigte Personen einen Umgang, können diese die Unter­stützung des Jugend­amtes in Anspruch nehmen und einen ent­sprechenden Antrag stellen. Das Jugendamt prüft die Not­wendigkeit als eigen­ständige Jugendhilfe­maßnahme.)
  • Familien­rechtliche Anordnung (Hinweis: Legt das Gericht hierfür die Zeiten fest, ist es auf die Mit­wirkung des Jugend­amtes und des Trägers angewiesen.)

Fachkräfte handeln stets zum Wohle des Kindes

Für den „Begleiteten Umgang“ werden Fachkräfte eingesetzt. Diese führen Beratungs­gespräche mit den Eltern und begleiten die Umgänge zum Wohl des Kindes. Im Umgang über­nimmt die Fach­kraft die beobachtende Rolle und interveniert, wenn die umgangs­berechtigte Person unange­messen auf die Bedürfnisse des Kindes reagiert, seine kindlichen Bedürfnisse einschränkt und das Kind versucht negativ zu beeinflussen.


Andrea Fischer
Bereichsleiterin Ambulante und frauenspezifische Hilfen
Stiftung St. Franziskus
Tulastr. 8
78052 Villingen-Schwenningen
Nadine Söhle
Teamleitung
Stiftung St. Franziskus
Tulastr. 8
78052 Villingen-Schwenningen